Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen zur Tippgeber-Provision
Der Anspruch auf Tippgeber-Provision (Finderlohn) entsteht nur im Erfolgsfall, dh mit dem rechtskräftigen Vertragsabschluss des Kaufvertrages zwischen dem Immobilieneigentümer, welcher vom Tippgeber (Finder) namhaft gemacht wurde, und der Firma H&L Home & Living Immobilien GmbH oder einem von diesem namhaft zu machenden Dritten. Auflösung, Wandlung oder Aufhebung des Kaufvertrages stellen Ausschlussgründe dar. Die grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages gilt als Voraussetzung.
Kontaktinformationen des Eigentümers der zum Verkauf stehenden Immobilie dürfen nur bekannt gegeben werden, insofern dieser der Datenweitergabe ausdrücklich zugestimmt hat. Festgehalten wird, dass nur die erste Nennung der potenziell zum Verkauf stehenden Immobilie (Grundstück, Haus oÄ) anspruchsbegründend wirkt. Nennungen, die mehrfach abgegeben werden, sich jedoch auf die gleiche Grundstücksadresse beziehen, sind ausgeschlossen. Grundstücksteile, die eine wirtschaftliche Einheit darstellen, werden nur einmalig gezählt. Sollten mehrere Hinweise eingehen, die sich auf ein identes Grundstück beziehen, hat nur jene Person Anspruch auf die Tippgeber-Provision, deren Tipp zuerst eingegangen ist. Beweispflichtig hierfür ist der Tippgeber. Insofern es sich um einen Ersthinweis handelt, der sämtliche Erfordernisse erfüllt und frei von jeglichen Ausschlussgründen ist, wird dem Tippgeber ein schriftliches Dokumentationsschreiben übermittelt.
Die Immobilie darf noch nicht öffentlich angeboten werden (zB im Internet, in Zeitungen, durch Verkaufsschilder oder jegliche sonstige Vermarktungsmaßnahmen). Überdies darf die Immobilie noch nicht im Rahmen eines Vermittlungsauftrages durch einen Makler zum Verkauf angeboten werden. Maklerangebote des mit der Vermittlung beauftragten Maklers sind zulässig, bedürfen jedoch einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Es muss sich bei der angebotenen Liegenschaft um ein Objekt handeln, das uns bisher noch nicht bekannt ist und in unserem Tätigkeitsbereich liegt.
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Offert nicht an Personen richtet, welche in einem Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandanten/Ihrer Kundschaft stehen. Überdies ist das Angebot nicht an Personen gerichtet, deren standesrechtliche Regelungen den Erhalt einer Tippgeber-Provision untersagen. Des Weiteren sind Eigentümer oder Ehe- bzw Lebenspartner des Eigentümers oder sonstige Verwandte, der die Immobilie verkaufen möchte, ausgeschlossen. Eine wettbewerbswidrige Akquise, die den gesetzlichen Bestimmungen des UWG widerspricht, ist zu unterlassen.
Die konkrete Höhe der Tippgeber-Provision ist von Größe und Beschaffenheit der angebotenen Immobilie abhängig, beträgt jedoch maximal 10.000 €. Tipps von Maklern bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Die Tippgeber-Provision wird binnen einem Monat nach grundbücherlicher Durchführung des Kaufvertrages ausbezahlt. An Privatpersonen bzw Unternehmen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, erfolgt die Auszahlung des Betrages der Tippgeber-Provision netto. An USt-pflichtige Unternehmen erfolgt die Auszahlung brutto. Der Empfänger der Tippgeber-Provision trägt die Sorge für die Endversteuerung des Betrages und hält die Firma H&L Home & Living Immobilien GmbH sowie sämtliche damit in Verbindung stehende Bauträger-Gesellschaften gänzlich schad- und klaglos.
Insofern kein Interesse am Ankauf des Grundstücks besteht, uns das Grundstück bereits bekannt ist oder bereits angeboten wurde, erwächst dem Tippgeber keinerlei Anspruch auf die Tippgeber-Provision oder sonstige Vergütungen welcher Art auch immer. Die Firma H&L Home & Living Immobilien GmbH sowie sämtliche damit in Verbindung stehenden Bauträger-Gesellschaften werden diesbezüglich gänzlich schad- und klaglos gehalten.
Das Recht zur teilweisen oder gänzlichen Änderung, Ergänzung, Löschung, Einstellung sämtlicher im Zusammenhang mit der Tippgeber-Provision stehenden Informationen wird ausdrücklich vorbehalten. Dies kann jederzeit ohne gesonderte Ankündigung erfolgen.
Datum: 16.10.2025
